Kernkompetenzen
Wirtschaftsprüfung
Der Geschäftsbereich Wirtschaftsprüfung umfasst sowohl gesetzlich vorgeschriebene als auch freiwillige Prüfungen wie beispielsweise:
- Prüfungen von nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellten Jahres- und Konzernabschlüssen,
- Prüfungen von nach den Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IAS/IFRS) aufgestellten Konzernabschlüssen,
- Gründungs‑, Umwandlungs- und Kapitalerhöhungsprüfungen,
- Prüfungen nach den Stiftungsgesetzen der Länder,
- Prüfungen nach dem Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder (HGrG),
- Prüfungen nach der Verordnung über die Pflichten der Makler, Darlehens- und Anlagenvermittler, Anlageberater, Bauträger und Baubetreuer (MaBV).
Prüfungen im kommunalen und sozialen Bereich
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Prüfung von kommunalen Unternehmen sowie Unternehmen, die im Sozialbereich tätig sind. Aufgrund dieses Tätigkeitsschwerpunktes sind wir mit den einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften in den verschiedenen Bundesländern ebenso vertraut wie mit den Sondervorschriften über die Rechnungslegung von Unternehmen, die im Sozialbereich tätig sind wie bspw. der Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen (PBV) oder der Werkstättenverordnung (WVO).
Neben der Prüfungstätigkeit unterstützen wir unsere Mandanten in diesen Segmenten unter Beachtung der berufsrechtlichen Vorschriften laufend bei der Lösung betriebswirtschaftlicher Problemstellungen sowie bei einmalig auftretenden Fragestellungen wie bspw. der Umstellung von der Kameralistik auf die kaufmännische Doppik.
Krisenbewältigung / Insolvenzantragspflicht
Im Zusammenhang mit der Bewältigung von Unternehmenskrisen bieten wir unseren Mandanten neben Unternehmensberatungsdienstleistungen bspw. bei der Erstellung von Sanierungskonzepten und Insolvenzplänen auch Prüfungsleistungen auf Grundlage der durch das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) veröffentlichten Facharbeit an. Wir verfügen über langjährige Erfahrung bei der Durchführung von Überschuldungsprüfungen, Sanierungsprüfungen sowie von Prüfungen auf drohende oder eingetretene Zahlungsunfähigkeit.
Unternehmensbewertung
Unternehmensbewertungen sind zu verschiedensten Anlässen erforderlich und werden von uns sowohl beratend als auch prüferisch begleitet. In Frage kommen unter anderem:
Transaktionssituationen in Bezug auf Unternehmen oder Unternehmensteile, bspw. im Zusammenhang mit der Umstrukturierung von Konzernen sowie management buy-out- und management buy-in-Transaktionen,
Nachfolgeregelungen und Auseinandersetzungsfragen zwischen Gesellschaftern,
Abschlüsse von Unternehmensverträgen, gesellschaftsrechtliche Umwandlungssituationen und Sachkapitalerhöhungen,
Erb- und Familienrechtsangelegenheiten sowie
Steuerrechtliche Bewertungsfragen.
Unternehmensbewertungen werden von uns nach anerkannten betriebswirtschaftlichen Methoden unter Beachtung der Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) durchgeführt. Wir werden für unsere Mandanten sowohl in der Funktion des Beraters als auch in der Funktion des Schiedsgutachters tätig, im Fall der gerichtlichen Bestellung zum Gutachter als unabhängige Sachverständige. Unsere Gesellschaft verfügt über langjährige Erfahrung in der Durchführung und Prüfung von Unternehmensbewertungen.
Due Diligence und Corporate Finance
Im Zusammenhang mit der Akquisition von Unternehmen und Unternehmensteilen sowie dem maßgeblichen Erwerb von Gesellschaftsanteilen ist es inzwischen üblich geworden, eine due diligence durchzuführen. Diese besteht in der Regel aus den Teilbereichen financial, market, tax und legal due diligence. Alle diese Teilbereiche werden durch unser Tätigkeitsspektrum grundsätzlich abgedeckt, der Teilbereich der legal due diligence insoweit, als gesellschaftsrechtliche Fragestellungen betroffen sind. Für die Bearbeitung darüber hinaus gehender Fragestellungen ziehen wir unsere Kooperationspartner hinzu.
Im Rahmen von Unternehmensverkäufen unterstützen wir unsere Mandanten bei der Bereitstellung der für die due diligence des Erwerbers erforderlichen Unterlagen bzw. bei der Erstellung von Datenräumen.
Mit Unternehmensakquisitionen eng zusammenhängende Beratungsfelder wie die Entwicklung steueroptimierter Übernahmekonzepte, die Strukturierung von Akquisitionsfinanzierungen, die Durchführung von Unternehmensbewertungen und die logistische Abwicklung des Akquisitionsprozesses zählen ebenso zu unserem Tätigkeitsspektrum wie der Akquisition nachgelagerte Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der post merger integration.
Nachfolgeregelungen
Gerade für personenbezogene und inhabergeführte Unternehmen ist es inzwischen unverzichtbar geworden, frühzeitig Vorsorge für eine möglichst reibungslose Unternehmensnachfolge zu treffen. Hierbei spielen sowohl unternehmerische Rahmenbedingungen als auch die familiären Verhältnisse der beteiligten Personen eine entscheidende Rolle.
Wir analysieren die gestaltungsrelevanten Rahmenbedingungen der (ggf. vorweggenommenen) Erbfolge mit den damit zusammenhängenden Fragen von Pflichtteilsansprüchen und sonstigen Ansprüchen anderer erbberechtigter Personen. Weitere Grundlagen sind die Vermögenswertermittlung unter Beachtung der erbschaftsteuerlichen Werte sowie gegebenenfalls die Verkehrswertermittlung des zu übertragenden Vermögens. Idealerweise ergibt sich hieraus ein Gesamtkonzept für eine unternehmerische Nachfolgeregelung, die oftmals in mehreren Schritten und über mehrere Jahre vollzogen wird.
Wir sind in diesem Zusammenhang behilflich bei der Lösung von Detailfragen wie bspw. der Ermittlung und Deckung des Finanzierungsbedarfs im Zusammenhang mit Übertragungen, der Investorensuche sowie der Analyse und Ermittlung des gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungsbedarfs, insbesondere im Unternehmensvermögensbereich.
IT-Audit und IT Beratung
Schwerpunkte unserer Tätigkeit im IT-Bereich sind IT-Systemprüfungen im Rahmen von Jahresabschlussprüfungen aber auch beispielsweise anlässlich der Neuimplementierung einer IT-Umgebung.
Darüber hinaus führen wir Systemsicherheitsaudits durch, die regelmäßig außerhalb der Jahresabschlussprüfung stattfinden und eine detaillierte Sicherheitsanalyse der gesamten Systemlandschaft und Systemumgebung des IT-Systems umfassen.
An Beratungsleistungen werden von uns Systemanalysen, Markt- und Wirtschaftlichkeitsanalysen von einzusetzender Software sowie Hilfeleistungen bei Systemumstellungen angeboten.
Je nach Komplexitätsgrad der durchzuführenden Arbeiten ziehen wir bei diesen Leistungen regelmäßig Spezialisten hinzu.
Qualitätssicherung
Die VHL Vahle & Langholz GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat sich der externen Qualitätskontrolle (peer review) gemäß § 57 a WPO unterzogen und ist im Abschlussprüferregister der Wirtschaftsprüferkammer als Abschlussprüfer unter der Registernummer 150850700 registriert. Damit darf die VHL gesetzlich vorgeschriebene Abschussprüfungen durchführen und im Rahmen dieser Tätigkeit Bestätigungsvermerke unter Verwendung des Berufssiegels erteilen.
Qualitätssicherung
In der sich ständig ändernden Welt der Wirtschaft ist die Sicherung und der Erhalt von Qualität heute ein Muss. Das Wirtschaftsprüfungsunternehmen VHL Vahle & Langholz setzt höchste Standards in der Qualitätssicherung. Wir wählen unsere Experten sorgfältig aus und bilden sie kontinuierlich weiter. Außerdem setzen wir modernste Technologien und Methoden ein. Unsere internen Kontrollsysteme und regelmäßigen Überprüfungen stellen sicher, dass wir immer auf dem neuesten Stand bleiben und unsere Leistungen kontinuierlich verbessern.
Für Sie als Mandant bedeutet das, dass Sie sich auf uns verlassen können. Egal, ob Jahresabschlussprüfungen oder spezielle Wirtschaftsprüfungen: Wir sichern Qualität, minimieren Risiken, optimieren Prozesse und schaffen eine solide Basis für Entscheidungen in Ihrem Unternehmen.
IT-Systemprüfung
In der digitalisierten Geschäftswelt sind zuverlässige und sichere IT-Systeme unerlässlich für den Erfolg Ihres Unternehmens. Eine professionelle IT-Systemprüfung hilft Ihnen, potenzielle Risiken zu identifizieren und die Effizienz Ihrer technischen Infrastruktur zu optimieren. Unsere erfahrenen Wirtschaftsprüfer und IT-Experten bieten Ihnen eine umfassende Analyse und Bewertung Ihrer IT-Systeme. Wir erstellen einen detaillierten Bericht mit konkreten Handlungsempfehlungen und unterstützen Sie bei der Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen.
IT-Softwareprüfung
Als erfahrene Wirtschaftsprüfer verstehen wir die komplexen Anforderungen an moderne Softwarelösungen. Unsere Experten führen gründliche Analysen durch, um potenzielle Risiken zu identifizieren, Schwachstellen aufzudecken und die Einhaltung relevanter Standards zu gewährleisten. Wir prüfen nicht nur den Code, sondern betrachten auch die Prozesse dahinter, um eine ganzheitliche Bewertung Ihrer IT-Landschaft zu ermöglichen.
Mit unserem Service erhalten Sie nicht nur eine detaillierte Bestandsaufnahme, sondern auch konkrete Handlungsempfehlungen zur Optimierung Ihrer Softwareumgebung. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre IT-Infrastruktur zukunftssicher zu gestalten und das Vertrauen Ihrer Stakeholder in Ihre digitalen Lösungen zu stärken.
IT-Audit
Die Wirtschaftsprüfer und IT-Spezialisten der VHL Vahle & Langholz analysieren Ihre IT-Prozesse, identifizieren potenzielle Risiken und entwickeln maßgeschneiderte Lösungsansätze.
Wir untersuchen nicht nur die technischen Aspekte, sondern betrachten auch die Einhaltung rechtlicher Vorgaben und branchenspezifischer Standards. Unser Ziel ist es, Ihre IT-Landschaft widerstandsfähiger gegen Cyberbedrohungen zu machen, die Datenintegrität zu gewährleisten und die Effizienz Ihrer IT-gestützten Geschäftsprozesse zu steigern.
Mit unserem IT-Audit erhalten Sie einen klaren Überblick über den aktuellen Stand Ihrer IT-Sicherheit sowie konkrete Handlungsempfehlungen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre digitale Infrastruktur zukunftssicher zu gestalten und das Vertrauen Ihrer Stakeholder in Ihre IT-Kompetenz zu stärken. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr darüber zu erfahren, wie ein IT-Audit Ihr Unternehmen voranbringen kann.
Gestaltende Beratung
Neben der Wirtschaftsprüfung ist ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit die gestaltende Steuerberatung. Einbezogen werden hier sämtliche Fragen der Steuerplanung, regelmäßig ausgehend von Fragestellungen der Optimierungsmöglichkeiten über Fragestellungen des Umwandlungssteuerrechtes bis zu der Entwicklung von Nachfolgemodellen.
Prospektive Steuerplanungen auf der Grundlage von Steuerbelastungsvergleichen mit entsprechenden Gestaltungen, die erbschaftsteuerliche und schenkungsteuerliche Fragestellungen aber auch Fragestellungen in Bezug auf Auslandsaktivitäten beinhalten, werden von uns ebenfalls aufgestellt.
Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten
In Fällen unterschiedlicher Ansicht zwischen Finanzverwaltung und Mandanten vertreten wir die Interessen selbstverständlich sowohl im Veranlagungsverfahren im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren als auch in Prüfungssituationen im Rahmen der Betreuung von Betriebsprüfungen bis hin zur Vertretung vor Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof.
Zielsetzung hierbei ist es, die Mandanteninteressen im Rahmen der rechtsstaatlichen Möglichkeiten durchzusetzen, wobei das besondere Augenmerk auf eine grundlegende Analyse der Chancen und Risiken für den Ausgang eines solchen Rechtsstreits am Anfang der Beratung steht.
Unterschlagungsprüfungen
Unsere erfahrenen Prüfer verwenden modernste forensische Techniken und Analysewerkzeuge, um verdächtige Transaktionen, Unstimmigkeiten in der Buchführung und mögliche Unterschlagungen aufzudecken. Wir arbeiten diskret und effizient, um die Integrität Ihrer finanziellen Prozesse zu wahren und gleichzeitig mögliche Schwachstellen in Ihren internen Kontrollsystemen zu identifizieren.
Mit unseren maßgeschneiderten Prüfungsansätzen gehen wir gezielt auf die spezifischen Risiken und Bedürfnisse Ihres Unternehmens ein. Unser Ziel ist es nicht nur, bestehende Probleme aufzudecken, sondern auch präventive Maßnahmen zu empfehlen, um zukünftige Risiken zu minimieren.
VerpackG und EWKFondG
Wichtige Informationen zum VerpackG und EWKFondG für Unternehmen
Als führendes Wirtschaftsprüfungsunternehmen möchten wir Sie über zwei bedeutende Gesetze informieren, die für viele Unternehmen relevant sind: das Verpackungsgesetz (VerpackG) und das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondG).
Verpackungsgesetz (VerpackG)
Das VerpackG regelt die Verantwortung von Herstellern und Händlern für ihre in Verkehr gebrachten Verpackungen. Es zielt darauf ab, Verpackungsabfälle zu reduzieren und das Recycling zu fördern. Unternehmen, die verpackte Waren vertreiben, müssen sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren und an einem dualen System beteiligen. Dies betrifft nicht nur große Konzerne, sondern auch kleine und mittlere Unternehmen sowie Online-Händler.
Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondG)
Das EWKFondG ist Teil der EU-Strategie zur Reduzierung von Einwegplastik. Es verpflichtet Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte, in einen Fonds einzuzahlen. Diese Mittel werden für die Reinigung öffentlicher Räume und die Entsorgung von Einwegplastik verwendet. Betroffen sind Produkte wie To-Go-Becher, Lebensmittelverpackungen und Zigarettenfilter.
Beide Gesetze haben weitreichende Auswirkungen auf die Geschäftspraktiken vieler Unternehmen. Als Ihr Partner in Wirtschaftsprüfung und Beratung unterstützen wir Sie bei der Einhaltung dieser Vorschriften und helfen Ihnen, Ihre Prozesse entsprechend anzupassen. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung zu diesen wichtigen Themen.